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Re:fonds meldet Erfolge in der Umstrukturierung von Leonidas-Fonds

Von „Klageeinreichung gegen ehemalige Manager:innen“ bis „Optimierung von Abläufen“ reicht Tätigkeitspalette

Von „Klageeinreichung gegen ehemalige Manager:innen“ bis „Optimierung von Abläufen“ reicht Tätigkeitspalette

Bremen, 21.8.2023. „Es waren harte Monate“, erklärt Martin Retsch, seit ungefähr 5 Monaten Geschäftsführer der Leonidas-Fonds und Geschäftsführer der Re:Fonds GmbH. Nachdem im Januar 2022 das Bremer Unternehmen 12 Leonidas-Fonds übernommen hatte, und seither die Geschäftsführung für deren Komplementärinnen stellt, „sind täglich mehr kritische Hinterlassenschaften der früheren Geschäftsführung aufgedeckt worden.“

Nun hat die Geschäftsführung den Anleger:innen berichtet, dass das neue Management „mit großem Elan jetzt Abläufe optimiert hat“. Zum Beispiel habe sie versäumte Jahresabschlüsse, die teilweise bis ins Jahr 2016 zurückreichten, vollständig hinterlegt. Mehr als 40 Beschlussfassungen wurden in kurzer Zeit durchgeführt, doch nun sei „überwiegend Ordnung eingekehrt“, erklärt Retsch.

In der vergangenen Woche habe die Geschäftsführung eine erste Klage gegen die ehemaligen Manager:inen eingereicht, da wegen deren Versäumnissen sehr hohe Ordnungsgelder verhängt worden sind. Die wolle man für die Anleger:innen zurückholen, so Retsch.

Mittlerweile hat die Bremer Geschäftsführung einige der Leonidas-Fondsgesellschaften juristisch prüfen lassen und war zu dem Schluss gelangt, dass deren aufsichtsrechtliche Stellung möglicherweise neu bewertet werden müsse. „Dies haben wir ordnungsgemäß der BaFin gemeldet“, erklärt Retsch. Man warte nun auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde.

In Frankreich, wo überwiegend die Windparks der Leonidas Fonds stehen, sind Beweissicherungsverfahren zur Verjährungshemmung oder zur Einklagung von Schadenersatz angestrengt worden, denn im Laufe des Vorjahres habe sich der Verdacht erhärtet, dass das alte Management aus den Gesellschaften in Frankreich Vergütungen in Höhe von rund 18 Millionen Euro erhalten habe, die nicht prospektgemäß sind. „Damit soll sichergestellt werden, dass die Ansprüche der deutschen Anleger:innen auf Rückzahlung eingeklagt werden können“, erklärt der Geschäftsführer.

Aktuell führe er Verhandlungen, um kooperativ die Umsetzung weiterer Vorhaben und Veränderungen sowie die geordnete Übergabe der Gesellschaften mit unklarer Geschäftsführungsautorisation zeitnah zu gewähren. Damit „entsprechen wir dem Wunsch der Anleger:innen“, sagt Geschäftsführer Martin Retsch.

Ansprechpartner
für die Presse:

Jürgen Braatz
j.braatz@ratingwissen.de